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   VG Schwerin, 03.09.2018 - 16 A 4446/17 As SN   

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https://dejure.org/2018,32460
VG Schwerin, 03.09.2018 - 16 A 4446/17 As SN (https://dejure.org/2018,32460)
VG Schwerin, Entscheidung vom 03.09.2018 - 16 A 4446/17 As SN (https://dejure.org/2018,32460)
VG Schwerin, Entscheidung vom 03. September 2018 - 16 A 4446/17 As SN (https://dejure.org/2018,32460)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus VG Schwerin, 03.09.2018 - 16 A 4446/17
    Entsprechend der Drei-Tages-Fiktion ist damit von einem Zugang am 08.12.2018 auszugehen, sodass ab diesem Zeitpunkt der Prozessbevollmächtigte Kenntnis vom Hinderungsgrund hätte erlangt haben müssen, denn der Hinderungsgrund ist behoben, sobald das Fortbestehen der Verhinderung nicht mehr unverschuldet ist (BVerwG NJW 1997, 2966, 2970).

    Auch nach den Maßstäben der Rechtsprechung des BVerwG ist der Hinderungsgrund weggefallen, sobald das Fortbestehen der Verhinderung nicht mehr unverschuldet ist (BVerwG NJW 1997, 2966, 2970), nach dem oben Gesagten hätten sich dem Prozessbevollmächtigen durch Kenntnisnahme des Hinweise mindestens Zweifel an der Fristeinhaltung ergeben müssen (vgl. BFH NJW 1989, 2423) bei deren Weiterverfolgung das Fristversäumnis aufgedeckt worden wäre (vgl. BGH NJW 1974, 994).

  • VGH Hessen, 19.05.1992 - 13 TP 2474/91

    Kontrolle der Einhaltung von Fristen anhand der Eignungsbestätigung des Gerichts

    Auszug aus VG Schwerin, 03.09.2018 - 16 A 4446/17
    Insbesondere stellt der Zugang der gerichtlichen Eingangsverfügung den Regelfall für eine erforderliche Überprüfung der Einhaltung von Fristen dar (Schmidt in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 60, Rn. 26 unter Verweis auf VGH Kassel NJW 1993, 748), was nach der Rechtsprechung des OVG Münster sogar dann gelten soll, wenn diese keinen Hinweis auf die Fristversäumnis enthält (OVG Münster NWVBl 1998, 408).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - 8 A 2610/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumung; Fehlender Hinweis;

    Auszug aus VG Schwerin, 03.09.2018 - 16 A 4446/17
    Insbesondere stellt der Zugang der gerichtlichen Eingangsverfügung den Regelfall für eine erforderliche Überprüfung der Einhaltung von Fristen dar (Schmidt in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 60, Rn. 26 unter Verweis auf VGH Kassel NJW 1993, 748), was nach der Rechtsprechung des OVG Münster sogar dann gelten soll, wenn diese keinen Hinweis auf die Fristversäumnis enthält (OVG Münster NWVBl 1998, 408).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus VG Schwerin, 03.09.2018 - 16 A 4446/17
    Auch nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG NJW 1989, 1175, 1176) liegt nach dem oben Gesagten kein Fall vor, in dem das vollständige Fehlen der Unterschrift die Formgerechtigkeit nicht schlechthin ausschließt.
  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 13a B 17.31116

    Zum Zusatz "Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein."

    Auszug aus VG Schwerin, 03.09.2018 - 16 A 4446/17
    Überdies enthielt die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids auch nicht den Zusatz "in deutscher Sprache abgefasst", der von Teilen der Rechtsprechung als unrichtig angesehen wird (vgl. zum Streitstand: VGH München NVwZ 2018, 838).
  • BFH, 16.12.1988 - III R 13/85

    Finanzgerichtsverfassung - Wiedereinsetzung

    Auszug aus VG Schwerin, 03.09.2018 - 16 A 4446/17
    Auch nach den Maßstäben der Rechtsprechung des BVerwG ist der Hinderungsgrund weggefallen, sobald das Fortbestehen der Verhinderung nicht mehr unverschuldet ist (BVerwG NJW 1997, 2966, 2970), nach dem oben Gesagten hätten sich dem Prozessbevollmächtigen durch Kenntnisnahme des Hinweise mindestens Zweifel an der Fristeinhaltung ergeben müssen (vgl. BFH NJW 1989, 2423) bei deren Weiterverfolgung das Fristversäumnis aufgedeckt worden wäre (vgl. BGH NJW 1974, 994).
  • BGH, 19.03.1974 - VI ZB 1/74

    Berufungsauftrag - Unabwendbarer Zufall - Berufungsfrist - Brief -

    Auszug aus VG Schwerin, 03.09.2018 - 16 A 4446/17
    Auch nach den Maßstäben der Rechtsprechung des BVerwG ist der Hinderungsgrund weggefallen, sobald das Fortbestehen der Verhinderung nicht mehr unverschuldet ist (BVerwG NJW 1997, 2966, 2970), nach dem oben Gesagten hätten sich dem Prozessbevollmächtigen durch Kenntnisnahme des Hinweise mindestens Zweifel an der Fristeinhaltung ergeben müssen (vgl. BFH NJW 1989, 2423) bei deren Weiterverfolgung das Fristversäumnis aufgedeckt worden wäre (vgl. BGH NJW 1974, 994).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    2019, § 81 Rn. 6; enger wohl auch SächsOVG, B.v. 25.9.2006 - A 2 B 724/05 - juris Rn. 4; B.v. 6.11.2019 - 3 A 866/19 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 15.6.1999 - 4 L 2232/99 - juris Rn 4 f. m.w.N.; BGH, B.v. 4.5.1994 - XII ZB 21/94 - NJW 1994, 2097; VG Greifswald, U.v. 23.11.1999 - 2 A 2170/97 - juris Rn. 26 f.; VG Schwerin, U.v. 3.9.2018 - 16 A 4446/17 As SN - juris Rn. 19 ff.; VG Hamburg, U.v. 19.8.2010 - 10 K 562/10 - juris Rn. 20 ff.), spricht im vorliegenden Fall gegen eine für sich selbst sprechende (keines Beweises bedürfende), der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, sowie gegen eine zudem gem. § 82 VwGO formgemäße Klageerhebung der Umstand, dass die fehlende Seite 2 der Klageschrift auch den Klageantrag enthielt und zudem auch der als Anlage beigefügte Bescheid nur derart auszugsweise vorgelegt wurde, dass allein aus den gefaxten Unterlagen wohl nicht hinreichend klar wird, was eigentlich Gegenstand der Klage sein sollte (anders als z.B. in den Fallgestaltungen bei BayVGH, B.v. 5.1.2021 - 4 ZB 20.644 - juris Rn. 12; VG Ansbach, U.v. 10.9.2015 - AN 2 K 14.00481 - juris Rn. 24).
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